Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der AMSTART GmbH, Bartelsstraße 2a, 20357 Hamburg – nachfolgend „AMSTART“ – und ihren Auftraggebern.

1.2 Das Angebot von AMSTART richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AMSTART ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Projektverträge haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angebote von AMSTART sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die einvernehmliche Aufnahme der Arbeiten zustande.

2.3 Ergänzungen und Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können in Textform vereinbart werden.

3. Leistungsumfang und Mitwirkung

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektbriefing oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

3.2 AMSTART erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Creative Production, Motion Design, Editing, Compositing, VFX, Film, Contentproduktion, Visual Development sowie generative und AI-gestützte Produktion.

3.3 Der Auftraggeber stellt AMSTART alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

3.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Kosten und einer Anpassung vereinbarter Termine führen.

3.5 Bei laufenden Kooperationen, reservierten Kapazitäten oder Retainer-Modellen gelten ergänzend die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Bedingungen.

4. Termine und Lieferung

4.1 Projekttermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2 Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, fehlende Informationen, verspätete Freigaben oder nachträgliche Änderungen des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

4.3 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von AMSTART nicht zu vertretende Ereignisse berechtigen AMSTART, vereinbarte Leistungen für die Dauer der Behinderung angemessen zu verschieben.

4.4 Teilleistungen und Zwischenlieferungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

5. Vergütung und Zahlung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.

5.2 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

5.5 Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Aufwendungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden zusätzlich vergütet.

6. Nutzungsrechte

6.1 Der Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden nur die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

6.3 Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.

6.4 Rohdaten, offene Projektdateien, Source Files, Arbeitsdateien, Templates, Projektstrukturen und sonstige Produktionsgrundlagen sind nur Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.5 Rechte an vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellten Materialien verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

7. Generative AI und Drittanbieter-Technologien

7.1 AMSTART kann im Rahmen eines vereinbarten Projekts generative oder AI-gestützte Werkzeuge und Verfahren einsetzen, sofern dies für die jeweilige Produktion vorgesehen oder mit dem Auftraggeber vereinbart ist.

7.2 Bei generativ erstellten Inhalten kann technisch oder rechtlich nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass Ergebnisse weltweit einzigartig sind oder selbständig urheberrechtlichen Schutz genießen.

7.3 Soweit Leistungen unter Verwendung externer Software, AI-Modelle oder Plattformen erbracht werden, können zusätzlich die technischen und lizenzrechtlichen Bedingungen der jeweiligen Anbieter relevant sein.

7.4 Eine Garantie für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit, weltweite Exklusivität oder Freiheit von sämtlichen denkbaren Rechten Dritter besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und Gegenstand einer entsprechenden rechtlichen Prüfung ist.

7.5 AMSTART wird bei der Auswahl und Verwendung generativer Inhalte die im Rahmen einer professionellen Creative Production übliche Sorgfalt anwenden.

8. Materialien des Auftraggebers und Rechte Dritter

8.1 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Materialien im für das Projekt erforderlichen Umfang berechtigt ist.

8.2 Hierzu gehören insbesondere Bild-, Film-, Musik-, Ton-, Marken-, Schrift-, Persönlichkeits- und sonstige Nutzungsrechte.

8.3 AMSTART haftet nicht für Rechtsverletzungen, die ausschließlich auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder verbindlich vorgegebenen Materialien beruhen, soweit AMSTART die Rechtsverletzung nicht erkennen musste.

9. Freigaben und Änderungen

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm vorgelegte Entwürfe, Zwischenstände und Endfassungen sorgfältig zu prüfen.

9.2 Mit einer ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber den freigegebenen Stand insbesondere hinsichtlich Inhalt, Text, Bild, Timing und Gestaltung.

9.3 Änderungen nach erfolgter Freigabe gelten als zusätzliche Leistung, soweit AMSTART die Änderung nicht zu vertreten hat.

10. Eigenpräsentation

10.1 Sofern nicht ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde, ist AMSTART berechtigt, abgeschlossene und bereits veröffentlichte Arbeiten nach ihrer öffentlichen Veröffentlichung als Referenz zu zeigen.

10.2 Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, in Präsentationen, Showreels, Social-Media-Kanälen und bei Akquise- oder Portfoliozwecken.

10.3 Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehene Projekte werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.

11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende und als vertraulich erkennbare nicht öffentliche Informationen vertraulich.

11.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

12. Einsatz Dritter

12.1 AMSTART ist berechtigt, zur Durchführung von Projekten geeignete freie Mitarbeiter, Spezialisten, Produktionspartner oder sonstige Dienstleister einzusetzen.

12.2 Gegenüber dem Auftraggeber bleibt AMSTART für die vereinbarten eigenen Leistungen verantwortlich.

13. Haftung

13.1 AMSTART haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13.4 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Hamburg.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.